ungenügend

Am Donnerstag kommender Woche startet Hamburg – als zweites von sechzehn Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern – in das neue Schuljahr 2020/21. Am Dienstag hat der Schulsenator die Eckpunkte zum Schulstart in der Landespressekonferenz präsentiert, und ebenfalls seit Dienstag gibt es dazu ein dreizehnseitiges Schreiben der Behörde für Schule und Berufsbildung an alle Schulbeschäftigten mit “aktuellen Hinweisen zur Organisation des Unterrichts im Schuljahr 2020/21”[1]. Im wesentlichen sieht die Planung der Behörde die “Wiederaufnahme des Regelbetriebs” vor, und zwar unter Aufhebung des Abstandsgebots innerhalb von Klassen bzw. Kohorten.

Die aktuelle – und in der derzeitigen Fassung noch bis 31. August 2020 gültige[2] – “Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg” verfügt dagegen in Paragraph 3 für nicht miteinander verwandte Menschen bei Zusammenkünften von mehr als zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten nach wie vor ein Abstandsgebot. Mit hanseatischer Höflichkeit hat vor diesem Hintergrund Peter Ulrich Meyer in seinem heutigen Artikel zum Thema im Hamburger Abendblatt den Schulstart “ein großes Experiment” genannt[3]. Und: Wie sein Kollege Oskar Piegsa in einem Artikel in der ZEIT Hamburg vom 30. Juli 2020[4], lässt auch Meyer weitere Kritikpunkte an den Plänen der Hamburger Behörde journalistisch elegant durch Abdruck von Einzelstimmen von Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen hörbar werden.

Was Rhetorik, Inhalt und Umfang der Veröffentlichungen der Behörde übertönen und was durch die gemäßigte Tonalität der Pressestimmen nur gedämpft anklingt, ist jedoch eine ebenso banale wie besorgniserregende Erkenntnis: Die Pläne der Hamburger Schulbehörde zum Schulstart 2020/21 sind – jedenfalls in der Form, die derzeit öffentlich nachvollziehbar ist – in jeder Hinsicht ungenügend[5].

Für diese Einschätzung gibt es (mindestens) vier wichtige Gründe:

  1. Der geplante Regelbetrieb ohne Abstandsgebot (bzw. Maskenpflicht) ist nicht dazu geeignet, einzelne Schüler*innen wirksam vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Das vorgesehene Kohorten- bzw. Jahrgangsprinzip ist kein Gesundheitsschutz für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schülern (und in der Folge für ihre Familien), sondern eine Schutz des Schulsystems vor zu weitreichenden – und möglicherweise nicht nachverfolgbaren – Infektionsketten (mit der möglichen Folge erneuter Schulschließungen). Diese Systemperspektive mag für eine Behörde ein angemessener Blickwinkel sein, insbesondere wenn sie grundsätzlich davon ausgeht, dass das Infektionsgeschehen bei Kindern und Jugendlichen harmloser verläuft als bei Erwachsenen. Für Schüler*innen, die sich um ihre eigenen Gesundheit oder um die Gesundheit von Familienangehörigen sorgen, ist diese Perspektive aber ebenso unzureichend, wie für ihre Eltern[6].
  2. Die bisherigen Hinweise zur Organisation des Unterrichts im Schuljahr 2020/21 bieten keinerlei konkrete Hilfestellungen oder Arbeitserleichterungen für Schulleitungen und Lehrkräfte, sondern belasten alle Beteiligten durch zusätzliche Organisations- und Planungsaufgaben rund um u.a. weiterhin geltende Einschränkungen für Sport-, Musik- und Theaterunterricht, Wegekonzepte, kohortenkonforme Regelungen für Pausen, Mittagessen und Ganztag, Vorgaben zur Raumnutzung oder für Aktivitäten jenseits der Stundentafel. Praktische Handreichungen oder zusätzliche (Personal-) Ressourcen zur Bewältigung dieser Aufgaben werden hingegen nicht bereitgestellt. Für Schulleitungen und Lehrkräfte bedeutet der vorgebliche “Regelbetrieb” daher vor allem umfangreiche administrative und inhaltliche Mehrarbeit – letzteres um so mehr, als über alle Klassenstufen hinweg zu Schuljahrsbeginn ausgesprochen heterogene Lernvoraussetzungen zu erwarten sind, die sich aus den Einschränkungen des Schulbetriebs im letzten Schuljahr ergeben haben.
  3. Schüler*innnen, Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern haben keine verlässlichen Informationen darüber, bei welchen Schwellenwerten erneut mit Einschränkungen des Schulbetriebs zu rechnen ist – und welche Alternativszenarien in solchen Fällen greifen. Wenn die Behörde ausdrücklich erklärt, dass “der Schulbetrieb nur vorläufig wiederaufgenommen werden [kann]” und “dass bei einer dramatischen Veränderung der Lage der Präsenzunterricht wieder eingeschränkt werden muss”, so muss gleichzeitig für alle Beteiligten explizit und klar kommuniziert werden, wie genau eine solche “dramatische Veränderung der Lage” definiert ist und was genau dann passieren soll. Orientieren könnte man sich hierbei beispielsweise an dem in Bayern soeben (zum dortigen Ferienbeginn!) veröffentlichten Stufenplan[7], der nach Infektionszahlen von 20, 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen entsprechend eskalierende Einschränkungen vorsieht.
  4. Die Schulbehörde hat bis heute keine Konzepte für einen tragfähigen “Plan B” vorgelegt und keine ausreichenden Vorbereitungen für Alternativszenarien getroffen, d.h. insbesondere für jene Bildungs- und Betreuungsmodelle (wie etwa “Fernunterricht”), die im Falle erneuter Einschränkungen im Schulbetrieb greifen sollen. Damit besteht weder für die Schulen noch für die Schüler*innen noch für deren Eltern Planungssicherheit im Hinblick darauf, wie gute Bildung und zuverlässige Betreuung gewährleistet werden sollen, falls der Präsenzunterricht wieder reduziert oder eingestellt werden muss. Nach wie vor ist das Hamburger Schulsystem in seiner Infrastruktur (z.B. digitale Ausstattung und Ausbildung, zusätzliche Raumangebote und Personalaufstockungen bei erneuten Beschränkungen für Gruppengrößen) nicht für wirksamen Hybridunterricht vorbereitet. Unter diesen Bedingungen gehen mögliche erneute Einschränkungen im Schulbetrieb wieder – und vorhersehbar noch stärker als vor den Sommerferien – zu Lasten ohnehin benachteiligter Schüler*innen und ihrer Familien.

Gegen Ende der Landespressekonferenz hat der Schulsenator mit hörbarem Pathos den Appell ausgesprochen, wir mögen “mit der uns geschenkten Unterrichtszeit sorgsam umgehen”, und auch in seinem Schreiben an die Schulleitungen referiert er auf die “wertvolle Schulzeit in den nächsten Monaten”, die jetzt “optimal […] zu nutzen” sei. Fakt ist aber: In Hamburg wurde niemandem Zeit geschenkt. Schüler*innen und ihre Familien sowie Lehrkräfte und Schulleitungen stehen vielmehr nach den anstrengenden Monaten mit Schulschließungen und Rumpfbeschulung in den nächsten Wochen vor der Aufgabe, ein ungleich größeres Pensum an praktischen, pädagogischen und psychischen Herausforderungen zu meistern, als in jedem normalen Schuljahr zu Schuljahresbeginn. Dafür haben sie aber keine einzige Stunde mehr Zeit, als in jedem normalen Schuljahr und die Behörde stellt ihnen – mit Ausnahme der einen dedizierten Vor-Ort-Reinigungskraft, die jeder Schule zugewiesen werden soll – auch keinerlei zusätzliche Ressourcen zur Verfügung.

Die Hamburger Schulbehörde hätte uns allen Zeit schenken können, wenn sie seit dem Frühjahr vorausschauend, umfassend und risikobewusst geplant hätte. Sie hätte auch – möglicherweise sogar gemeinsam mit Schüler*innen, Lehrer*innen und Fachleuten aller Couleur – kreativ darüber nachdenken können, welche positiven Lernerfahrungen alle Schulbeteiligten aus den improvisierten Bildungs- und Betreuungslösungen der Monate März bis Juni für die Schule der Zukunft mitnehmen wollen[8]. Stattdessen hat die Behörde die Zeit verstreichen lassen – um eine Woche vor Schulstart die Wiederaufnahme eines Regelbetriebs anzukündigen, der per definitionem unter den derzeitigen Rahmenbedingungen kein Regelbetrieb sein kann. Damit lädt die Schulbehörde die zusätzliche Last von Bildung und Betreuung in Zeiten der Pandemie in vollem Umfang auf den Schüler*innen, den Schulleitungen, den Lehrkräften und allen betroffenen Hamburger Familien ab. Das ist nicht nur – wie es im Kompetenzraster der Hamburger Grundschulzeugnisse derzeit heißt – sehr schwach, sondern tatsächlich: ungenügend.


[1] Die Aufzeichnung der Landespressekonferenz vom 28. Juli 2020 ist hier online und ist in ihren wesentlichen Punkten auch niedergelegt in der entsprechenden Pressemeldung der BSB vom 28. Juli 2020 [abgerufen am 1. August 2020].BACK TO TEXT

[2] “Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab 15. Juli 2020)” – aktuell verfügbar hier [abgerufen am 1. August 2020]. BACK TO TEXT

[3] Im Magazin des Hamburger Abendblatt in der gedruckten Ausgabe vom 1./2. August 2020 auf S. 17-19, aktuell (noch) nicht online verfügbar. BACK TO TEXT

[4] In der Druckausgabe der ZEIT Hamburg vom 30. Juli 2020 auf S. 2-4, ebenfalls aktuell (noch) nicht online verfügbar. BACK TO TEXT

[5] Die folgenden Beobachtungen und Überlegungen sind meine persönlichen Reflexionen zu den aktuellen Plänen der Schulbehörde für das neue Schuljahr. Der guten Ordnung halber weise ich in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ich bereits im Mai 2020 und erneut im Juni 2020 gemeinsam mit mehr als 100 Hamburger*innen in zwei Offenen Briefen den Ersten Bürgermeister, die Zweite Bürgermeisterin und den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg dazu aufgefordert habe, für das neue Schuljahr neue, tragfähige Konzepte für Bildung und Betreuung in Hamburg im Sinne eines Lebens mit der Pandemie zu entwickeln. Mehr dazu auf der Internet-Seite der Initiative hier [abgerufen am 1. August 2020]. BACK TO TEXT

[6] Auf den Widerspruch der Hamburger Schulöffnungspläne zu den Empfehlungen des RKI hat auch die Elternkammer Hamburg in ihrer Pressemitteilung vom 31. Juli 2020 hingewiesen, in der sie u.a. “die Einhaltung der weithin propagierten AHA-Formel (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken)” fordert. Die Pressemitteilung liegt mir in einer auf sozialen Medien verbreiteten Version vor, ist aber offenbar aktuell (noch) nicht online. BACK TO TEXT

[7] Mehr dazu hier [abgerufen am 1. August 2020].BACK TO TEXT

[8] Was – nebenbei bemerkt – durch die “Hinweise” der Schulbehörde nun auch den einzelnen Schulen so gut wie unmöglich gemacht wird, da pädagogische Ganztagskonferenzen (in denen wenigstens innerhalb der Kollegien solche Lernerfahrungen reflektiert und für die zukünftige Praxis gangbar gemacht werden könnten) nur “im Ausnahmefall” und nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Schulaufsichtsbeamten erlaubt sein sollen, “wenn es keine weiteren Einschränkungen des Präsenzunterrichts nach Stundentafel gibt und die Jahrestagung einen direkten Bezug zum Unterricht unter Pandemiebedingungen hat” [ergänzt am 2. August 2020]. BACK TO TEXT

4 responses to ungenügend

  1. Martina Cleven

    Bitte an die Redaktion von MoPo und Bild Hamburg schicken.
    Ich vermute, dass Herr Rabe leider nur auf breiten öffentlichen Druck hin “in die Pötte kommt”.
    Solange wir die Diskussion “unter uns” führen, lässt er es an sich abgleiten wie Teflon.

  2. Alexander Jebb

    Was für ein verheerendes Signal, wenn die Eltern die Schutzmaßnahmen gegen den politisch verantwortlichen Schulsenator erkämpfen müssen. Denn der Erfolg der Massnahmen hängt ja sehr von ihrer Akzeptanz ab. Ab Donnerstag kann sich jeder Maskenverweigerer auf Senator Rabe berufen. Danke für nichts.
    Erst Party-Grote, dann Rabe.
    So können meine Kinder am Donnerstag leider nicht zur Schule gehen. Richtig bitter, weil beide in neue Klassen mit neuen Klassenlehrern kommen.

  3. […] Ungenügend. Ein Text mit Hamburg-Bezug, aber auch für Eltern aus anderen Bundesländern interessant, nehme ich an. Sohn I hat am Donnerstag Schulbeginn, Sohn II am Montag in einer Woche. Es bleibt spannend und es erinnert fatal an die Situation im März.  […]

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